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   FG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 4 K 80/07   

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https://dejure.org/2010,12819
FG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 4 K 80/07 (https://dejure.org/2010,12819)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.06.2010 - 4 K 80/07 (https://dejure.org/2010,12819)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 4 K 80/07 (https://dejure.org/2010,12819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzrechtliche Begründung eines Erstattungsanspruchs wegen Berichtigung des unrichtigen Steuerbetrages mit der Ausgabe der unrichtigen Rechnung; Aufrechnung eines wegen Berichtigung des unrichtigen Steuerbetrages bestehenden Erstattungsanspruches mit vor Eröffnung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Aufrechnung des Finanzamtes gegen einen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Umsatzsteuererstattungsanspruch mit Insolvenzforderungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Aufrechnung des Finanzamtes gegen einen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Umsatzsteuererstattungsanspruch mit Insolvenzforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 394
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04

    Aufrechnung von Umsatzsteuerforderung aufgrund Rechnungsausweises gegen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 4 K 80/07
    Bestätigung der BFH-Rechtsprechung des 7. Senates (Urteil vom 4.2.2005 VII R 20/04, BStBl II 2010, 55).

    Der BFH habe zwar mit seinem Urteil vom 4.4.2005 (VII R 20/04, BStBl II 2010, 55f) in einem mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall entschieden, dass insolvenzrechtlich der Vergütungsanspruch bereits im Zeitpunkt der Rechnungsausgabe entstanden sei und § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht eingreife.

    Der BFH hat in einem dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalt entschieden (vgl. Urteil vom 04.02.2005 VII R 20/04, BStBl II 2010, 55), dass ein Vergütungsanspruch gemäß § 14 c Abs. 1 in der im Streitjahr geltenden Fassung insolvenzrechtlich bereits im Zeitpunkt der Rechnungsausgabe entsteht.

    Der erkennende Senat schließt sich der Auffassung des BFH in seiner Entscheidung vom 4.2.2005 (VII R 20/04, BStBl II 2010, 55) an.

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 2636/08

    Zuordnung einer Berichtigung infolge der Wahl der Nichterfüllung von Verträgen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 4 K 80/07
    Weder in der vom Kläger zitierten Entscheidung des 5. Senats vom 19.04.2007 (V R 44/05, BFH/NV 2007, 1548) noch in der vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 25.06.2009 (Az. 6 K 2636/08, EFG 2009, 1793 - 1796) zitierten Entscheidung des 5. Senats vom 13.07.2006 (V B 70/06, BStBl II 2007, 415) setzt sich der 5. Senat ausdrücklich mit der Frage auseinander, ob die umsatzsteuerrechtlich unstreitige Entstehung des Erstattungsanspruches gemäß § 17 Umsatzsteuergesetz bei Anwendung der insolvenzrechtlichen Vorschriften der §§ 38, 95 und 96 Insolvenzordnung zu dem Ergebnis führen muss, dass unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten eine Entstehung erst mit Durchführung des Berichtigungsverfahrens angenommen werden darf.

    Der Senat hat die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO auch angesichts der gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.06.2009 (Az. 6 K 2636/08, EFG 2009, 1793 - 1796) eingelegten Revision (BFH V R 33/09) zugelassen.

  • BFH, 12.10.1994 - XI R 78/93

    Die Voraussetzungen für den Anspruch des FA auf Berichtigung der Vorsteuer gegen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 4 K 80/07
    In diesem Zusammenhang sei auch auf das Urteil des BFH vom 12.10.1994 (XI R 78/93, BStBl II 1995, 33) hinzuweisen, wonach als Voraussetzung für die Entstehung des Erstattungsanspruches ein förmliches Verwaltungsverfahren erforderlich sei.

    Das Finanzamt nimmt auf seine Einspruchsentscheidung Bezug und trägt ergänzend vor, dass die Entscheidung des BFH vom 12.10.1994 (XI R 78/93, BStBl II 1995, 33) auf den Streitfall nicht anwendbar sei, weil in dem dort entschiedenen Fall der Vorsteuererstattungsanspruch nachträglich korrigiert worden sei und die zu Unrecht erhaltene Vorsteuer aufgrund von Rechnungsberichtigungen des leistenden Unternehmers zurückzuzahlen gewesen sei.

  • BFH, 19.04.2007 - V R 44/05

    USt; Bemessungsgrundlage

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 4 K 80/07
    Der 5. Senat des BFH vertrete demgegenüber den Standpunkt, dass nicht zivilrechtliche, sondern umsatzsteuerrechtliche Kriterien für einen Berichtigungsanspruch nach § 17 Abs. 1 UStG maßgeblich seien (Urteil vom 19.04.2007 V R 44/05, BFH/NV 2007, 1548).

    Weder in der vom Kläger zitierten Entscheidung des 5. Senats vom 19.04.2007 (V R 44/05, BFH/NV 2007, 1548) noch in der vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 25.06.2009 (Az. 6 K 2636/08, EFG 2009, 1793 - 1796) zitierten Entscheidung des 5. Senats vom 13.07.2006 (V B 70/06, BStBl II 2007, 415) setzt sich der 5. Senat ausdrücklich mit der Frage auseinander, ob die umsatzsteuerrechtlich unstreitige Entstehung des Erstattungsanspruches gemäß § 17 Umsatzsteuergesetz bei Anwendung der insolvenzrechtlichen Vorschriften der §§ 38, 95 und 96 Insolvenzordnung zu dem Ergebnis führen muss, dass unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten eine Entstehung erst mit Durchführung des Berichtigungsverfahrens angenommen werden darf.

  • BFH, 17.12.1998 - VII R 47/98

    Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 4 K 80/07
    Das gelte auch für die Steuervergütungsansprüche und Steuererstattungsansprüche eines Gemeinschuldners, gegen die aufgerechnet werde (vgl. BFH vom 17.12.1998 VII R 47/98, BStBl II 1999, 423).
  • BFH, 17.02.2011 - V R 33/09

    Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 4 K 80/07
    Der Senat hat die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO auch angesichts der gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.06.2009 (Az. 6 K 2636/08, EFG 2009, 1793 - 1796) eingelegten Revision (BFH V R 33/09) zugelassen.
  • BFH, 19.12.2002 - V R 66/00

    Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 4 K 80/07
    Der Erstattungsanspruch entstünde folglich erst mit Ablauf des betreffenden Zeitraumes, so dass keine Rückwirkung für das Jahr der Steuerentstehung eintrete (vgl. BFH Urteil vom 19.12.2002 V R 66/00, BFH/NV 2003, 591).
  • BFH, 20.07.2004 - VII R 28/03

    Aufrechnung im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 4 K 80/07
    Diese Sichtweise entspreche auch der Entscheidung des Senates im Urteil vom 20.07.2004 VII R 28/03, BFH/NV 2004, 1566.
  • BFH, 13.07.2006 - V B 70/06

    Insolvenzverfahren: Änderung der Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug,

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 4 K 80/07
    Weder in der vom Kläger zitierten Entscheidung des 5. Senats vom 19.04.2007 (V R 44/05, BFH/NV 2007, 1548) noch in der vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 25.06.2009 (Az. 6 K 2636/08, EFG 2009, 1793 - 1796) zitierten Entscheidung des 5. Senats vom 13.07.2006 (V B 70/06, BStBl II 2007, 415) setzt sich der 5. Senat ausdrücklich mit der Frage auseinander, ob die umsatzsteuerrechtlich unstreitige Entstehung des Erstattungsanspruches gemäß § 17 Umsatzsteuergesetz bei Anwendung der insolvenzrechtlichen Vorschriften der §§ 38, 95 und 96 Insolvenzordnung zu dem Ergebnis führen muss, dass unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten eine Entstehung erst mit Durchführung des Berichtigungsverfahrens angenommen werden darf.
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 147/03

    Voraussetzungen der Aufrechnung in der Insolvenz

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 4 K 80/07
    Der vom Finanzgericht beschriebene Widerspruch in den Rechtsaufführungen des 7. Senats des BFH gegenüber der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 160, 1 ff) betrifft den vorliegenden Sachverhalt nicht.
  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

  • BFH, 25.04.2018 - VII R 18/16

    Zum Aufrechnungsverbot gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

    Die Berichtigung des Steuerbetrags gegenüber dem Leistungsempfänger gemäß § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG ist auch nicht, wie das FA u.a. unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 23. Februar 2011 I R 20/10 (BFHE 233, 114, BStBl II 2011, 822) oder das Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 22. Juni 2010 4 K 80/07 (EFG 2011, 394) vorträgt, eine reine Verfahrenshandlung, die --wie etwa das Geltendmachen eines gesetzlichen Anspruchs im Fall des Senatsurteils vom 18. August 2015 VII R 29/14 (BFH/NV 2016, 87)-- nur vom Entschluss des Anspruchstellers abhängt.
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